Entsprechend einem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschuss (GB-A) aus 2019 ist der Nachweis von fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf das Vorliegen einer Trisomie 21,18 und 13 (NIPT) nun ab dem 01.07.22 unter bestimmten Voraussetzungen als Kassenleistung verfügbar.

Laut Versicherteninformation des GB-A gehört der NIPT nicht zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er gilt nur dann als Kassenleistung, wenn die Patientin und der Arzt oder die Ärztin gemeinsam entschieden haben, dass der Test sinnvoll ist.