Am 19. Mai 2011 wurde im Gemeinsamen Bundesausschuss eine Änderung der Mutterschaftsrichtlinie im Hinblick auf die Durchführung und Dokumentation der Rötelnimmunität im Mutterpass beschlossen, die am 19. August 2011 in Kraft trat. Die wesentlichen Auswirkungen und Änderungen haben wir in in einem Rundschreiben für Sie zusammengefasst. In der Anlage des Schreibens finden Sie auch einen Auszug aus den neuen Mutterschaftsrichtlinien zum Thema Röteln.